Die Krankenversicherung ist für Arbeitnehmende in Deutschland Pflicht. Vor dem ersten Arbeitstag sollte der Arbeitnehmende eine gesetzliche Krankenversicherung wählen und dort die Mitgliedschaft beantragen. Der Arbeitgeber wird vor dem ersten Arbeitstag nach der Krankenkassen-Mitgliedschaft fragen. Die Krankenversicherung beginnt an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt.
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung ist in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern ungewöhnlich: Es gibt nicht eine, sondern rund 100 gesetzliche Krankenkassen. Diese gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechts, die keinen Gewinn erzielen dürfen und ihre Leistungen nach gesetzlichen Vorgaben erbringen.
Es gibt aufgrund der Vielzahl gewisse Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen. Die Arbeit der gesetzlichen Krankenversicherungen ist streng reguliert. Die meisten Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Nach zwölf Monaten kann man innerhalb des Systems in jede andere gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Fragen und Antworten zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung in Deutschland auf Ukrainisch und Russisch sind zu finden unter germany4ukraine.de sowie in der mobilen Applikation „Germany4Ukraine“, verfügbar in den App Stores (Android und iOS).